Tja, was macht man, wenn der Kaufvertrag unlängst unterschrieben ist, der neue Wagen in Kürze geliefert wird, aber der TÜV des alten Fahrzeugs mittlerweile abgelaufen ist?
- Wann muss ich zur nächsten HU / AU?
- Das ist der Monat der auf 12 Uhr auf der TÜV-Plakette angegeben ist!
- Prüftermin verpasst, was nun?
- Natürlich so schnell wie möglich mit dem Wagen zur HU beim TÜV erscheinen!
- Man hat maximal einen Monat dafür Zeit!
- Danach sind schon Verwarnungsgelder möglich!
- Bei einer Verkehrskontrolle des Fahrzeuges kann durch die Polizei ein Verwarnungsgeld erhoben werden!
- HU: 4 bis 8 Monate überschritten: 25 €
- Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg
- AU: 2 bis 8 Monate überschritten: 15 €
- Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburg