Tja, was macht man, wenn der Kaufvertrag unlängst unterschrieben ist, der neue Wagen in Kürze geliefert wird, aber der TÜV des alten Fahrzeugs mittlerweile abgelaufen ist?
- Wann muss ich zur nächsten HU / AU?
- Das ist der Monat der auf 12 Uhr auf der TÜV-Plakette angegeben ist!
- Prüftermin verpasst, was nun?
- Natürlich so schnell wie möglich mit dem Wagen zur HU beim TÜV erscheinen!
- Man hat maximal einen Monat dafür Zeit!
- Danach sind schon Verwarnungsgelder möglich!
- Bei einer Verkehrskontrolle des Fahrzeuges kann durch die Polizei ein Verwarnungsgeld erhoben werden!
- HU: 4 bis 8 Monate überschritten: 25 €
- Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg
- AU: 2 bis 8 Monate überschritten: 15 €
- Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburg
- „Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro …“
- „Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.“
FAZIT:
- Die Rechtslage bzw. der Verwarnungsgeld-Katalog könnte zu der Annahme führen, dass man dazu geneigt sein müsste, seinen Wagen erst 4 Wochen vor dem Liefertermin des neuen Wagens zur HU (TÜV) bringen zu müssen.
- Danach hätte man maximal dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel innerhalb der folgenden 4 Wochen behoben werden müssten.
- Die Frage wäre dann nur noch, welche versicherungstechnischen Konsequenzen aus dem einen oder anderen Szenario resultieren würden.