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März 15, 2009

TÜV abgelaufen?

Filed under: Golf III Cabrio — Schlagwörter: , — admin @ 8:16 pm

Tja, was macht man, wenn der Kaufvertrag unlängst unterschrieben ist, der neue Wagen in Kürze geliefert wird, aber der TÜV des alten Fahrzeugs mittlerweile abgelaufen ist?

TÜV-Rheinland:

  • Wann muss ich zur nächsten HU / AU?
    • Das ist der Monat der auf 12 Uhr auf der TÜV-Plakette angegeben ist!
  • Prüftermin verpasst, was nun?
    • Natürlich so schnell wie möglich mit dem Wagen zur HU beim TÜV erscheinen!
    • Man hat maximal einen Monat dafür Zeit!
    • Danach sind schon Verwarnungsgelder möglich!
  • Bei einer Verkehrskontrolle des Fahrzeuges kann durch die Polizei ein Verwarnungsgeld erhoben werden!
  • HU: 4 bis 8 Monate überschritten: 25 €
    • Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 2 Punkte in Flensburg
  • AU: 2 bis 8 Monate überschritten: 15 €
    • Mehr als 8 Monate überschritten: 40 € sowie 1 Punkt in Flensburg

TÜV-Süd Webseite:

  • „Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro …“
  • „Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.“

FAZIT:

  • Die Rechtslage bzw. der Verwarnungsgeld-Katalog könnte zu der Annahme führen, dass man dazu geneigt sein müsste, seinen Wagen erst 4 Wochen vor dem Liefertermin des neuen Wagens zur HU (TÜV) bringen zu müssen.
  • Danach hätte man maximal dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel innerhalb der folgenden 4 Wochen behoben werden müssten.
  • Die Frage wäre dann nur noch, welche versicherungstechnischen Konsequenzen aus dem einen oder anderen Szenario resultieren würden.

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